Der Verfahrensbeistand

Kooperationsprojekt Verfahrensbeistandschaft für Kinder und Jugendliche nach §158 FamFG

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Wenn Eltern sich nach einer Trennung über die Belange ihrer Kinder nicht einigen können, Kinder von Eltern vernachlässigt oder misshandelt werden, wird das Familiengericht tätig.

Um die Bedürfnisse, Wünsche und Befürchtungen der Kinder oder Jugendlichen in familien- oder vormundschaftlichen Gerichtsverfahren stärker einfließen zu lassen, kann das Gericht ihnen seit der Änderung des Kindschaftsrechts 1998 einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen.

Dies soll insbesondere dann geschehen, wenn die Interessen des Kindes oder Jugendlichen nicht mit dem seiner gesetzlichen Vertreter in Einklang stehen.

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Der Verfahrensbeistand als parteilicher Interessenvertreter des Kindes oder Jugendlichen

  • nimmt Kontakt zum Kind oder Jugendlichen auf und erklärt ihm alters- und entwicklungsgemäß die Situation
  • erarbeitet gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen ihre Vorstellungen und tragfähigen Wünsche
  • dokumentiert die Interessen und bringt sie ins Gerichtsverfahren ein
  • unterstützt und ermutigt die Kinder oder Jugendlichen ihre Meinung frei zu äußern
  • begleitet sie zur gerichtlichen Kindesanhörung
  • erarbeitet im Interesse des Kindes oder Jugendlichen Lösungsvorschläge, gibt Anregungen im gerichtlichen Verfahren oder stellt Anträge
  • teilt dem Kind das Ergebnis des Verfahren mit

Der Dt. Kinderschutzbund Stadt und Landkreis Cuxhaven e.V. vermittelt seit 2000 ausgebildete Verfahrensbeistände, die nach den Standards des Dt. Kinderschutzbundes arbeiten.

Im Vorwege und nach Beendigung der Familiengerichtsverfahren können Kinder oder Jugendliche und ihre Erziehungspersonen Unterstützung durch die Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Cuxhaven erhalten.


Der Kinderschutzbund
Stadt und Landkreis Cuxhaven e.V.
Segelckestr. 50
27472 Cuxhaven

Sie erreichen uns Montag - Freitag 9-17 Uhr und nach Terminabsprache

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